Die Verhaltenstherapie ist ein Richtlinien-Psychotherapieverfahren und nach den probatorischen Stunden somit eine antragspflichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der ambulanten Psychotherapie in beiden Praxen unserer Praxisgemeinschaft. Zur Abrechnung ist die elektronische Gesundheitskarte nötig.

Private Krankenkasse

Ist das Kind bzw. die/der Jugendliche privat versichert und leidet an einer Störung von Krankheitswert, so werden die Kosten von Ihrer privaten Versicherung im Regelfall übernommen. Umfang und Bedingungen können je nach Versicherung variieren.

 

Selbstzahler

Die Psychotherapie oder Beratung kann auch privat bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt i.d.R. gemäß der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).